Kein Durchkommen für Retter

22.08.2019
Falschparker - Ein Problem für alle Verkehrsteilnehmer

Ist es Ihnen auch schon einmal passiert? Sie fahren in eine enge Straße und ein PKW parkt so, dass Sie nicht mehr durchfahren können?

Dann denken Sie mal daran, dass die Müllabfuhr, ein Rettungswagen oder die Feuerwehr mit Löschfahrzeugen und der Drehleiter auch durchfahren müssen.

Ausreden wie: " Ich hol doch nur kurz was ab.", "Wer soll denn um die Uhrzeit hier noch durchwollen?" oder " Die paar Minuten kann man doch kurz warten." werden immer wieder gerne gesagt. Doch was ist in einem Ernstfall?

Brennt es in einem Haus oder hat ein Mensch ein medizinisches Problem, dann kommt es auf jede Minute an. Bei einem Herzinfarkt oder Schlaganfall gilt die goldene Stunde. Denn wird das Herz am Schlagen gehindert oder das Hirn nicht vollständig durchblutet können innerhalb weniger Minuten schwere Schäden im Körper entstehen. Eine Stunde hört sich sehr lange an, doch bedenkt man dass wir erst nach dem Notruf alarmiert werden, im Anschluss zum Einsatzort gelangen müssen, eine Wohnungstüre geöffnet und der Patient danach erst versorgt werden kann und noch ins Krankenhaus transportiert werden muss, bleibt nicht viel Zeit übrig.

Nicht ohne Grund lassen wir Floriansjünger unverzüglich unsere Arbeit liegen, unterbrechen unseren Feierabend auf der Couch oder stehen mitten in der Nacht auf um Ihnen zu helfen. Egal um welche Uhrzeit die Sirene heult oder der Funkmeldeempfänger piepst wir sind rund um die Uhr einsatzbereit. Ja wir sind alles Freiwillige Feuerwehrleute, also im Normalfall daheim oder in der Arbeit wie Sie auch. Nach der Ankunft am Gerätehaus ziehen wir unsere Schutzkleidung an und rücken mit den Fahrzeugen aus.

Nehmen wir ein Beispiel an: Eine Person ist erkrankt, wählt den Notruf und kann die Türe nicht mehr selbst öffnen. Die Integrierte Leitstelle alarmiert den Rettungsdienst und die Feuerwehr. Wir rücken mit einem Hilfeleistungslöschfahrzeug, mit der Drehleiter, sowie einem Mehrzweckfahrzeug aus. Während das Mehrzweckfahrzeug aufgrund der Wendigkeit sich noch an so manchen Hindernissen vorbei kann, schaut das bei unseren LKWs schon anders aus. Nach mehrmaligem Vor- bzw. Rückwärtsfahren kommt man zwar durch die Engstelle braucht allerdings auch mehrere Minuten zusätzlich, welche bei eingehaltenen Gesetzen nicht sein müssten.

Doch wie schaut denn die Gesetzeslage aus?

§12 der Straßenverkehrsordnung beschäftigt sich mit dem Halten und Parken. Hier wird eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 Metern in allen Straßen vorgeschrieben, auch wenn keine Halteverbotsschilder an den entsprechenden Straßen angebracht sind. Zusätzlich wird auch das Parken in Kreuzungen genau beschrieben. Hier muss ein parkendes Fahrzeug mindestens 5 Meter von der Kreuzung entfernt stehen, damit ein ordentliches Einfahren in die Straße gewährleistet werden kann. Ohne direkte Längenangabe ist auch das Parken in Engstellen beschrieben. Hier sollte jedem Fahrzeuglenker klar sein, wo man sein Fahrzeug abstellen kann ohne jemanden zu behindern oder gar ganz an der Durchfahrt zu hindern.

Wir möchten Sie auch darauf aufmerksam machen, dass wir auf kleine ovale Deckel im Boden mit der Aufschrift "Hydrant" angewiesen sind. Diese sind für uns mit Hinweisschildern z.B. an Laternen versehen. Auf dem Beispielbild steht oben H150. Dies ist für uns der Hinweis, dass es sich um eine Wasserleitung mit dem Durchmesser von 150mm handelt. Die beiden Zahlen darunter verraten die Entfernung zum Unterflurhydranten. In diesem Falle 2,8 Meter nach links, sowie 7,3 Meter vor der Laterne ist dieser zu finden. Nun ist es allerdings hinderlich, wenn genau auf diesem Deckel ein Fahrzeug abgestellt ist. Merken Sie sich deshalb den Standort bei Ihnen Zuhause und halten diesen auch frei, denn nicht nur Sie direkt sondern auch Ihre Nachbarn können im Notfall genau diesen Hydranten brauchen.