Rauchmelder

29.07.2019
Die bestehende Rauchmelderpflicht

Seit 2013 müssen bereits in allen Neubauten Rauchmelder verbaut sein. Seit dem 01.01.2018 besteht diese Pflicht für alle Hausbesitzer.

Die Lebensretter müssen:

  • in allen Schlafzimmern,
  • Kinderzimmern,
  • sowie Gängen, welche zu Aufenthaltsräumen führen

verbaut werden.

Ihre wichtigste Aufgabe im Laufenden Betrieb? Testen sie ihre vorhandenen Rauchmelder regelmäßig. Ein kurzes drücken auf den Testknopf und das Warnsignal ertönt. Sollte der Rauchmelder mit einem kurzen Piepen Aufmerksamkeit suchen, dann ist vermutlich die Batterie fast leer.

"Im Brandfall verbleiben durchschnittlich vier Minuten zur Flucht. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass eine Rauchgasvergiftung schon nach zwei Minuten tödlich sein kann. Ein Rauchmelder verschafft genau die entscheidenden Minuten Vorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen."

Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.